Allgemeine Geschäftsbedingungen der BELLAN Restaurant und Catering GmbH, nachfolgend BELLAN Catering genannt

§ 1 Vertragsgegenstand Vertragsgegenstand ist der in der Veranstaltungsvereinbarung aufgeführte Leistungsumfang mit den verbundenen Catering- und Serviceleistungen durch BELLAN Catering an den Kunden.

 

§ 2 Auftragserteilung
Der Kunde bestellt die in der Veranstaltungsvereinbarung aufgeführten Leistungen zu den ihm bekannten Vertragsbedingungen der BELLAN Catering. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die definitive und der Rechnung zugrunde liegende Gästezahl bis spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Mindest-Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende Bestellungen werden nach den aktuell geltenden Listenpreisen der BELLAN Catering gesondert berechnet.

 

§ 3 Leistungsumfang
Grundsätzlich erfolgt keine Abrechnung mit den Gästen des Kunden durch BELLAN Catering-Mitarbeiter. Wünscht der Kunde die Abrechnungen durch den BELLAN Catering-Mitarbeiter, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung. Das Risiko der Abrechnung mit den Gästen bzw. des Einzuges der Forderungen gegen die Gäste trägt der Kunde. Dem gestellten Personal bleibt ausschließlich BELLAN Catering weisungsberechtigt.

 

§ 4 Leistungshindernisse
Sollten durch Umstände, die außerhalb des Einflusses von BELLAN Catering liegen, Lieferengpässe bei einzelnen Zutaten, Speisen, Getränken oder Equipmentausstattungen entstehen, ist BELLAN Catering berechtigt, vergleichbare Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipment zu liefern.

 

§ 5 Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen
Dem Kunden/Mieter obliegt eine Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Bei Beschädigung oder Verlust, der dem Kunden überlassenen Mietgegenstände, werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

 

§ 6 Reklamation
Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware bzw. direkt bei Abholung erfolgt. Der Umtausch falsch bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen BELLAN Catering unverzüglich nach der Entdeckung mitgeteilt werden. Für, durch den Kunden unsachgemäße Lagerung der Ware und die dadurch entstandenen Mängel, übernimmt BELLAN Catering keine Haftung.

 

§ 7 Stornierungen
Erfolgt ein Rücktritt durch den Auftraggeber nach Unterzeichnung der Veranstaltungsvereinbarung oder nach anderweitiger definitiver Zusage, treten folgende Stornierungsbedingungen in Kraft:

bis 28 Tage vor dem Veranstaltungstag: kostenfreie Stornierung möglich

bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstag: 20 % der vereinbarten Summe

bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstag: 30 % der vereinbarten Summe

bis zum Tag der Veranstaltung: 90 % der vereinbarten Summe

Für die Berechnung der Frist ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BELLAN Catering ausschlaggebend. Grundlage der Berechnung ist die in der Veranstaltungsvereinbarung auf Basis der festgelegten Mindestpersonenzahl berechnete Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Getränkepauschalen werden nicht berechnet. Bereits gezahlte Depositleistungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet.

 

§ 8 Deposit/Abrechnung
Ab einer Nettogesamtsumme von 5.000,00 Euro berechnet BELLAN Catering 50% der kalkulierten Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer als Deposit. Diese Depositrechnung ist bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen, eingehend auf dem angegebenen BELLAN Catering Konto. Andere Depositvereinbarungen/Forderungen können im Einzelfall von BELLAN Catering individuell geltend gemacht werden. Bei Legung der Endabrechnung werden die ausgewiesenen Leistungen der Depositrechnung verrechnet. Sind erbrachte Lieferungen und Leistungen nicht als Leistungsumfang aufgeführt, so ist BELLAN Catering berechtigt, den Preis hierfür entsprechend den in der Gastronomie geltenden Preisen und der zugrundeliegenden Kalkulation nach eigenem Ermessen festzulegen. Alle Personal-, Getränke- und Wäscheleistungen sind geschätzte Werte und werden nach effektivem Aufwand, Verbrauch bzw. Einsatz berechnet. Die Anzahl der Getränke wird nach Anbruchflaschen berechnet. Ausgenommen sind fest vereinbarte Pauschalen, diese sind verbindlich. Die Abrechnung erfolgt für jede Veranstaltung gesondert. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Eventuelle Sondervereinbarungen sind möglich und müssen bei Auftragserteilung mit BELLAN Catering schriftlich vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug behält sich BELLAN Catering eventuelle Mahngebühren und Säumniszuschläge vor.

 

§ 9 Gefahrübergang/Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Gegenstände gelten als an den Kunden übergeben, sobald sie in den Bereich der Veranstaltungsräume gelangt sind. Sämtliche an den Kunden gelieferten Speisen, Getränke und Verbrauchsgegenstände bleiben bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum von BELLAN Catering.

 

§ 10 Gewährleistung/Haftung
Sollten die Leistungen von BELLAN Catering wider erwartend mangelhaft oder unvollständig sein, muss der Kunde dies unverzüglich rügen. BELLAN Catering verpflichtet sich dann, mangelfrei und vollständig nachzuliefern, soweit dies noch während der jeweiligen Veranstaltung ohne wesentliche Verzögerung geschehen kann. Das Recht auf Wandlung oder Minderung ist bei rechtzeitiger Nachlieferung ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens BELLAN Catering nach. Dritte, insbesondere Gäste des Kunden, können aus diesem Vertrag keine Rechte gegen BELLAN Catering herleiten. Soweit BELLAN Catering oder seine Mitarbeiter aufgrund Nichterfüllung oder Verletzung von Pflichten, die nach diesem Vertrag oder dem Gesetz dem Kunden obliegen, von Dritten in Anspruch genommen wird, wird der Kunde BELLAN Catering von diesen Ansprüchen auf erstes Verlangen unverzüglich freistellen.

 

§ 11 Sonstige Pflichten der Vertragspartner
Der Kunde bringt die, für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen, vor Veranstaltungsbeginn bei. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kunden. Sobald die Mitarbeiter von BELLAN Catering bei dem Kunden tätig werden, obliegt dem Kunden die Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes und sämtlicher anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die welche in seinem unmittelbaren Einflussbereich stehen.

 

§ 12 Preise/Auftragsannahme
Alle Preise verstehen sich in Euro. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Bei einer Überschreitung des Zeitraumes von 4 Monaten zwischen Auftragsannahme (Zugang der Annahmeerklärung entscheidend) und Veranstaltungsbeginn behält sich BELLAN Catering das Recht vor, Preisänderungen bzw. -anpassungen vorzunehmen. Aufträge ohne Unterschrift können nicht bearbeitet werden. Mit der Unterschrift werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.

 

§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Gerichtsstand und Erfüllungsort der BELLAN Restaurant und Catering GmbH ist Dresden.BELLAN Catering ist berechtigt, den Kunden auch an seinen allgemeinen oder besonderen Gerichtsständen in Anspruch zu nehmen.

 

Stand: 04.04.2015

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